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10. Soziale Sicherheit

RechtsprechungEuroparechtwbl 2000/17wbl 2000, 32 Heft 1 v. 20.1.2000

b) Art 41/1 des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und dem Königreich Marokko, im Namen der Gemeinschaft genehmigt durch die VO (EWG) Nr 2211/78 des Rates vom 26. September 1978:

EuGH 11. 11. 1999, Rs C-179/98 (Fatna Mesbah)

1. Im Anlassfall verwehrte der AufnahmeMS es einem Familienangehörigen des Arbeitnehmers, der nach Art 41/1 des Abkommens Ansprüche aus diesem Abkommen herleitete, nicht, (wie in der Rs Micheletti) sich auf die Staatsangehörigkeit eines anderen MS, sondern auf die eines Drittlandes (Marokko) zu berufen. Weiters unterscheidet sich der Anlassfall von der Rs Micheletti dadurch, dass es hier nicht um eine Grundfreiheit ( etwa die Verwirklichung der Freizügigkeit marokkanischer Arbeitnehmer), sondern nur um die Sicherung ihrer sozialen Lage und der ihrer Angehörigen geht.

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