Art 56 und 58 EG (früher Art 73b und 73d EG-V); RL 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Art 67 des Vertrages:
EuGH 26. 9. 2000, Rs C-478/98 (Kom/Belgien)
1994 legte Belgien eine Auslandsanleihe auf. Die Zinsen dieser Anleihe unterlagen nicht der Quellenbesteuerung. Im Gegenzug wurde die Zeichnung durch in Belgien Ansässige untersagt.