Art 39 EG (früher Art 48 EG-V):
EuGH 26. 9. 2000, Rs C-262/97 (Robert Engelbrecht)
In den Niederlanden erhält jeder Ehegatte eine Rente in gleicher Höhe, auch wenn ein Ehepartner niemals berufstätig war. Im Gegenzug wird jedoch die Rente des anderen Ehepartners im gleichen Ausmaß gekürzt.