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EKZ-Regelungen der GewO räumen keine subjektiven Nachbarrechte ein

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2000/354wbl 2000, 535 Heft 11 v. 20.11.2000

§§ 74 Abs 2, 77 Abs 5, 81 GewO:

§ 77 Abs 5 räumt - anders als § 74 Abs 2 Z 1 und 2 GewO - keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte ein.

VwGH 22. 11. 1999, 99/04/0006

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