b) Art 234 (früher: 177) und 87/1 (früher: 92/1) EG-V:
EuGH 29.6.1999, Rs C-256/97 (Déménagements-Manutention Transport SA -DMT)
Zur Frage, ob eine „außerordentliche Geduld“ der Sozialversicherung bei der Einhebung der Arbeitgeberbeiträge eines von Zahlungsunfähigkeit bedrohten Unternehmens als Beihilfe zu werten ist, stellte der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren fest: