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Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses wegen Einberufungsmangels

RechtsprechungGesellschaftsrechtwbl 1999/278wbl 1999, 423 Heft 9 v. 20.9.1999

§ 105 Abs 1 AktG:

Sofern in der Satzung nichts Gegenteiliges geregelt wird, erfordert die Einberufung der Hauptversammlung bei einem mehrgliedrigen Vorstand einen Vorstandsbeschluß. Dies gilt auch dann, wenn die einzelnen Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt sind.

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