a) Art 87/1+2+3 (früher: 92/1+2+3) und 88/2+3 (früher: 93/2+3) EG-V; E 97/239/EG der Kom vom 4. Dezember 1996 über von Belgien im Rahmen des Programms „Maribel a“ und „Maribel b“ gewährte Beihilfen:
EuGH 17.6.1999, Rs C-75/97 (Belgien/Kom)
In der genannten E bezeichnete die Kom die erhöhte Herabsetzung der Sozialversicherungsbeiträge für im außenwirtschaftlichen Wettbewerb stehende Unternehmen als eine unzulässige staatliche Beihilfe.