Art 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten; VO (EWG, Euratom, EGKS) Nr 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kom anwendbar sind:
EuG 19. 5. 1999, Rs T-34 und 163/96 (Connolly)