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Verbot der Zuschlagserteilung an jeden anderen Bieter als den Antragsteller ist mittels einstweiliger Verfügung nicht auszusprechen

RechtsprechungVergaberechtwbl 1999/201wbl 1999, 285 Heft 6 v. 20.6.1999

§§ 16 Abs 1, 116 Abs 1, 3 BVergG:

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