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Frist zur Anrufung des Bundesvergabeamts nach Kenntnis der Empfehlung der BVKK ist wiedereinsetzungsfähig*)*)Vgl den letzten Abdruck vergaberechtlicher E in wbl 1998, 321 ff.

RechtsprechungVergaberechtwbl 1999/160wbl 1999, 232 Heft 5 v. 20.5.1999

§§ 115 Abs 2 Z 3 BVergG; 71 AVG:

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