vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Austrittsrecht wegen Lohnrückstand vor Konkurseröffnung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1999/122wbl 1999, 177 Heft 4 v. 20.4.1999

§ 26 Z 2 AngG:

Die Nichtzahlung des ausschließlich vor Konkurseröffnung vom Gemeinschuldner verursachten Lohnrückstandes durch den Masseverwalter begründet kein Austrittsrecht des Arbeitnehmers. Der Masseverwalter darf diese Rückstände nach den Bestimmungen der Konkursordnung nämlich gar nicht bezahlen, sodaß es an der Rechtswidrigkeit der Nichtzahlung fehlt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!