Art 59 EG-V:
EuGH 24. 11. 1998, Rs C-274/96 (Horst Otto Bickel, Ulrich Franz)
Im Falle eines österreichischen und eines deutschen Staatsbürgers, die sich in einem Strafverfahren in Südtirol der deutschen Sprache bedienen wollten, erkannte der EuGH über Vorlage zu Recht: