Art 93, 174 und 176 EG-V:
EuGH 12. 11. 1998, Rs C-415/96 (Spanien/Kom)
Mit Urteil C-278/92 -280/92 erklärte der EuGH die KomE 92/317 betreffend eine Beihilfe Spaniens an die Weberei Hytasa für nichtig. Gegen die E wandte er ein, daß es sich auch dann um eine Beihilfe zur räumlichen Entwicklung handeln könne, wenn diese nicht im Rahmen eines Entwicklungsprogramms gewährt wurde. Weiters habe die Kom nur behauptet, es handle sich schon deshalb nicht um eine Beihilfe zur räumlichen Entwicklung, weil dadurch nicht die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens wiederhergestellt wird, ohne diese Frage untersucht zu haben.