b) Art 113, 145 und 155 EG-V; Art 1/1, 2/1+2+7, 8 und 12/1+4+8 der VO (EWG) Nr 3030/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern:
EuGH 19. 11. 1998, Rs C-159/96 (Portugal/Kom)
1995 hat die Kom bei den Einfuhren von Stoffen und Bekleidung „außerordentliche Anpassungen“ vorgenommen, die zu einer Überschreitung der Quoten führten und 1996 genehmigte sie nachträglich für 1995 Quotenüberschreitungen.