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Vertragsurkunde als Voraussetzung für Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungen, kein Verstoß gegen Treu und Glauben oder wohlerworbene Rechte infolge Rückforderungsvorbehalts

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1999/346wbl 1999, 527 Heft 11 v. 20.11.1999

Art 6 Abs 1 VO (EWG) Nr 334/93 der Kommission 15. 2. 1993 mit detaillierten Durchführungsbestimmungen für die Nutzung stillgelegter Flächen zur Erzeugung von Ausgangserzeugnissen, die in der Gemeinschaft zu nicht in erster Linie für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmten Erzeugnissen verarbeitet werden; Art 14 Abs 1 VO (EWG) Nr 3887/92 der Kommission 23. 12. 1992 mit Durchführungsbestimmungen zum integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem; Art 234 EG (früher Art 177 EG-V); § 103 Abs 1 MOG:

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