§ 1 UWG:
„Domain-Grabbing“ ist der gezielte Erwerb eines Domain Namens durch einen Gewerbetreibenden in der Absicht, die bereits mit erheblichem Aufwand betriebenen Bemühungen eines Konkurrenten zu sabotieren, die entsprechende Bezeichnung als geschäftliche Kennzeichnung für die eigene Tätigkeit im Verkehr durchzusetzen oder die solcherart erlangte Position auf Kosten des anderen zu vermarkten.