vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Parteistellung dinglich Berechtigter nach OÖ GasG

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1999/311wbl 1999, 480 Heft 10 v. 20.10.1999

§§ 2, 5 Abs 4 OÖ GasG; § 8 AVG:

Das G enthält keine Bestimmung über die Parteistellung im Bewilligungsverfahren. Es sieht weder die Zustimmung der dinglich Berechtigten im Bewilligungsverfahren vor noch sind Vorschriften zu finden, die auf ein rechtliches Interesse des Grundeigentümers schließen lassen; es kommt ihnen daher keine Parteistellung zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!