§§ 2, 3 Abs 1, 10 PreisG; § 45 Abs 3 AVG:
Die Bestimmung des Preises gem § 3 Abs 1 PreisG kann - auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 - gemäß § 10 sowohl von Amts wegen als auch auf Antrag erfolgen. Daher verletzt die fälschlicherweise erfolgte Bezugnahme auf einen Antrag der Bfrin diese noch nicht in ihren Rechten.