vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gefühlsbetonte Werbung

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 1998/306wbl 1998, 415 Heft 9 v. 20.9.1998

§ 1 UWG:

Eine Werbemaßnahme wird erst dann unerlaubt, wenn sie den Kunden irreführt oder ihn grob unsachlich beeinflußt. Auch eine suggestive, an das Gefühl der Kunden appellierende Werbung, kann nicht grundsätzlich als wettbewerbswidrig angesehen werden. Entscheidend ist, ob durch eine Gefühlswerbung die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verkehrskreise in wettbewerbswidriger Weise beschränkt und dadurch ausgenutzt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!