§ 105 Abs 3 ArbVG:
Sanierungsmaßnahmen zum Fortbestand des Unternehmens mit einer verminderten Belegschaft rechtfertigen die Kündigung einzelner Arbeitnehmer auch dann, wenn eine sehr wesentliche Interessenbeeinträchtigung beim betroffenen Arbeitnehmer vorliegt
OGH 30. 3. 1998, 8 ObA 86/98z (OLG Wien 22. 12. 1997, 10 Ra 335/97; ASG Wien 2. 7. 1997, 29 Cga 201/96)