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3. Niederlassungsfreiheit

RechtsprechungEuroparechtwbl 1998/286wbl 1998, 402 Heft 9 v. 20.9.1998

Art 52 und 58 EG-V:

EuGH 16. 7. 1998, Rs C-264/96 (Imperial Chemical Industries lc)

Die britischen Vorschriften über die Ermittlung des steuerlichen Geschäftsergebnisses von Dachgesellschaften sehen vor, daß Verluste von Töchtern in Abzug gebracht werden können. Nach Art 258/5/b des britischen Steuergesetzbuches sind Dachgesellschaften nur solche, die mindestens 90% der Anteile von Gesellschaften halten, worunter nach Art 258/7 nur Gesellschaften mit Sitz im Vereinigten Königreich verstanden werden. In einem Streit, ob dies einen Verstoß gegen Art 52 und 58 EG-V darstellt, erkannte der EuGH zu Recht:

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