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Als beliehenes Börseunternehmen ausgegliederter Rechtsträger ist öffentlicher Auftraggeber

RechtsprechungVergaberecht€*)wbl 1998/251wbl 1998, 324 Heft 7 v. 20.7.1998

§§ 11 Abs 1 Z 3 BVergG, 64 Abs 1, 67 Abs 1 BörseG idF BGBl I 11/1998, Art 20 Abs 1, 126 b Abs 2 B-VG:

Die W. B. AG unterliegt gemäß Art 126 b Abs 2 B-VG der Rechnungshofprüfung, solange der Bund oder andere der Rechnungshofprüfung unterliegende Unternehmen mindestens 50% des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals halten.

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