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Austritt eines Behinderten - Kündigungstermin

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1998/169wbl 1998, 218 Heft 5 v. 20.5.1998

§§ 1158 Abs 3, 1162 b ABGB; §§ 20 Abs 2, 21, 29 AngG; § 8 BEinstG:

Tritt ein behinderter Arbeitnehmer aus wichtigem Grund vorzeitig aus, ist für die Berechnung der Kündigungsentschädigung analog eine Kündigungsfrist von 6 Monaten heranzuziehen. Für Angestellte sind außerdem die Kündigungstermine zu beachten, die für die Kündigung des Dienstgebers festgesetzt sind. Es gilt somit das Quartalsende als Kündigungstermin

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