Art 73 und 77 der VO (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern:
EuGH 5. 3. 1998, Rs C-194/96 (Hilmar Kulzer)
Im Falle eines deutschen Polizeibeamten i R, der einen Antrag auf Kindergeld für seine Tochter, die bei den Großeltern mütterlicherseits in Frankreich lebt, erkannte der EuGH zu Recht: