Art 169, 173 EG-V:
Nach stRsp des Gerichtshofes und des Gerichts ist eine Klage unzulässig, mit der einzelne die Weigerung der Kommission angreifen, gegen einen MS ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten
Art 169, 173 EG-V:
Nach stRsp des Gerichtshofes und des Gerichts ist eine Klage unzulässig, mit der einzelne die Weigerung der Kommission angreifen, gegen einen MS ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten