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Zum urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen; schlüssige Einwilligung in Rechtsübertragung

RechtsprechungWettbewerbs- und Urheberrechtwbl 1998/144wbl 1998, 181 Heft 4 v. 20.4.1998

§§ 1, 24, 40a-40c UrhG:

Computerprogramme konnten bereits vor der Einführung der - Sondervorschriften für Computerprogramme enthaltenden - §§ 40a-40c UrhG durch die UrhGNov 1993, BGBl 1993/93 urheberrechtlichen Schutz erlangen, wenn sie eigentümliche geistige Schöpfungen iSd § 1 UrhG waren.

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