§ 15 a GmbHG; §§ 266, 282 ABGB; §§ 216, 252 Abs 2 AußStrG; § 27 Abs 2 AktG; § 270 Abs 5 HGB:
Für das Amt des Notgeschäftsführers gemäß § 15 a GmbHG streitet nicht die Vermutung der Unentgeltlichkeit. Der Notgeschäftsführer hat wie der von der Gesellschaft bestellte Geschäftsführer einen Entlohnungsanspruch.