1. Außenwirtschaft
a) Die Genehmigung der Energiecharta und des Protokolls über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltgesichtspunkte
vollzog die Europäische Union und zwölf MS (mit Ausnahme Belgiens, Frankreichs und Irlands) noch zum Jahresende 19971). Als daraufhin auch noch mit Zypern der 30. Staat die Genehmigungsurkunden bei der portugiesischen Regierung hinterlegte, waren die Voraussetzungen für ein Inkrafttreten zum 16. April geschaffen. Gegenwärtig werden die Grundsätze der Charta in formloser Weise ohne verbindliche Rechtsgrundlage angewandt2). Die vielfältigen Bestimmungen des Vertragswerks regeln Fragen der Durchleitung, des Baus von Anlagen, des Umweltschutzes, des Handels udgl. Ziel der Vereinbarung ist einerseits, die Versorgungssicherheit Westeuropas, andererseits den Geldstrom zur Erschließung der osteuropäischen Energiequellen zu verbessern3).