Art 73b, 73d, 177 EG-V; Art 1 Abs 1, Art 4 der RL 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Art 67 des Vertrages (Kapitalverkehrs-RL):
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Stehen Art 73b iVm Art 73d (insbesondere dessen Abs 3) EG-V und Art 1 Abs 1 iVm Art 4 der Kapitalverkehrs-RL der Beibehaltung jener Bestimmung des § 33 TP 8 Abs 4, Satz 1 Gebührengesetz 1957 (idF BGBl 818/1993) entgegen, wonach in Fällen, in denen über das Darlehen eines Darlehensgebers, der im Inland weder einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt noch seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat, keine Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenpflicht maßgeblichen Weise errichtet wurde, die nach den abgabenrechtlichen Vorschriften im Inland zu führende Bücher und Aufzeichnungen des Darlehensschuldners, in die das Darlehen aufgenommen wurde, als Urkunde gelten?