a) Art 119 EG-V; Protokoll (Nr 2) zu Art 119 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:
EuGH 11. 12. 1997, Rs C-246/96 (Mary Teresa Magorrian - Irene Patricia Cunningham)
Für den Dienstgrad eines Krankenpflegers für geistig Kranke (Mental Health Officer) in Großbritannien ist Vollzeitbeschäftigung erforderlich. Nur diese erhalten gewisse Zuschläge zur Altersversorgung. Im Streit zweier Krankenschwestern, die ihre Berufslaufbahn in dieser Verwendung begonnen hatten, in der Folge aber Teilzeitbeschäftigungen annahmen, mit den Gesundheitsbehörden erkannte der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren zu Recht: