Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 16. 12. 1997, Rs C-341/96
- der RL 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge durch Deutschland mit Urteil C-341/96 vom 16. Dezember 1997 (hier ging es um die durch die ggst RL gegenüber der RL 77/62/EWG eingeführten Neuerungen) fest