a) Art 92/1+2+3 und 93/3 EG-V; E 93/496/EWG der Kom vom 9. Juni 1993 über eine staatliche Beihilfe C 32/92 (ex NN 67/92) - Italien (Steueranrechnung für gewerbliche Güterkraftverkehrsunternehmen):
EuGH 29. 1. 1998, Rs C-280/95 (Kom/Italien)
Mit Ministerialerlaß (GURI Nr 25 vom 31. Jänner 1992, 17) gewährte Italien seinen Frächtern eine Steuergutschrift für die Einkommen-, Gemeinde- und Mehrwertsteuer, die sich an dem Unterschied des Dieselpreises in Italien und den übrigen EG-MS bemaß. Als die Kom nähere Auskünfte verlangte, dehnte Italien diese Steueranrechnung auf Frächter aus anderen MS aus.