a) Art 48 - 51 EG-V, insbes Art 48/2 EG-V:
EuGH 2. 12. 1997, Rs C-336/94 (Eftalia Dafeki)
Die deutschen Sozialversicherungsträger machten die Erfahrung, daß griechische Wanderarbeitnehmer zwischen der Arbeitsaufnahme in Deutschland und dem Rentenantrittsalter übermäßig rasch altern. Dies führten sie darauf zurück, daß in Griechenland Geburtsurkunden durch einen Einzelrichter über Aussage zweier Zeugen berichtigt werden können.