a) Art 48, 52, 55, 59 und 66 EG-V:
EuGH 29. 10. 1998, Rs C-114/97 (Kom/Spanien)
Die Bedingung der Staatsbürgerschaft hindert Unternehmen mit Sitz in anderen MS, in Spanien Sicherheitsdienste über Zweigstellen anzubieten oder im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit diese Tätigkeiten in Spanien selber auszuüben. Ebensowenig können diese Tätigkeiten von Staatsangehörigen anderer MS ausgeübt werden.