§§ 1175, 1203 ABGB; Art 8 Nr 1 der 4. EVHGB; §§ 344, 345 HGB:
Mitglieder einer „Kaufleutegemeinschaft“ bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wenn durch die Reparatur der Weihnachtsbeleuchtung die Unternehmen der Kaufleute zumindest indirekt gefördert werden und eine lose Gemeinschaftsorganisation vorhanden ist, deren Ziel in der Benutzung der Beleuchtung besteht.