ist der Zustellvorgang unwirksam, kein Zukommen des Poststückes anzunehmen, mangels Vorliegen einer Fristversäumung keine Wiedereinsetzung bei rechtsunwirksamer Zustellung
§ 1 Abs 1 KO; § 360 GewO; §§ 7, 17, 19, 21 ZustellG:
ist der Zustellvorgang unwirksam, kein Zukommen des Poststückes anzunehmen, mangels Vorliegen einer Fristversäumung keine Wiedereinsetzung bei rechtsunwirksamer Zustellung
§ 1 Abs 1 KO; § 360 GewO; §§ 7, 17, 19, 21 ZustellG: