a) Die Änderung der DurchführungsVO zum Zollkodex1)1)VO 1677/98 , ABl L 212/98, 18 zur Änderung der VO 2454/93 , ABl L 253/98, 3.
brachte als wesentlichste Neuerungen:
- Das Verfahren zur Erteilung einer Bewilligung zur passiven Veredelung in den Fällen, in denen diese eine E der Kom voraussetzt, soll vereinfacht werden.