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Marktordnungsrechtlicher Transportkostenzuschuß und Verhältnismäßigkeit

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1997, 355 Heft 8 v. 20.8.1997

§§ 5, 15, 87 Abs 2 Z 2 MOG; VO des geschäftsführenden Ausschusses des Milchwirtschaftsfonds 21. 12. 1989 betreffend das Ausgleichs- und Zuschußsystem ab 1. 1. 1990, Heft 1 der Verlautbarungen des MWF Nr 4, S 6ff, ausgegeben 16. 1. 1990: Die behördliche Disposition über die Lieferung von Milch von einem Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb an einen anderen bringt es mit sich, daß daraus Transportkosten entstehen. Der Verordnungsgeber geht zumindest für den Fall, daß die Disposition nichts anderes anordnet oder nichts anderes vereinbart wurde, erkennbar davon aus, daß die auflaufenden Frachtkosten für alle Milch- und Rahmsorten außer Mager- und Buttermilch vom Empfangsbetrieb zu tragen sind. Gestützt auf § 5 MOG hat der Verordnungsgeber die Abgeltung der aus einer Disposition des Fonds erwachsenen notwendigen Frachtkosten im Wege des Transportkostenausgleichs grundsätzlich vorgesehen. Wenn er nun in Pkt III.4.2. der VO für die Fälle von Fondsdispositionen über Milch die Ausgleichsgewährung durch die Transportkostenzuschüsse auf die drei Anwendungsfälle eingeschränkt hätte, ohne die Fälle zulässiger Dispositionen selbst zu begrenzen, dann stünde dies, legte man die drei Anwendungsfälle eng aus, mit den Grundrechten des Eigentumsschutzes und der Gleichheit (Sachlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsgebot) in einem verfassungsrechtlich bedenklichen Spannungsverhältnis.

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