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Lohnsteuer für Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen im Ausgleichsverfahren

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1997, 349 Heft 8 v. 20.8.1997

§ 3 Abs 4 IESG; § 67 Abs 8 EStG; § 1380 ABGB, § 24 AO: Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen im Ausgleichsverfahren sind unter den Begriff „Vergleichssummen“ des § 67 Abs 8 lit a dritter Unterabsatz EStG zu subsumieren, und daher mit dem Steuersatz zu versteuern, der tarifmäßig dem Arbeitslohn des letzten vollen Kalenderjahres entspricht („Belastungsprozentsatz“).

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