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Befürchtete Ausweitung einer Dienstbarkeit ist keine Eigentumsgefährdung

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1997, 264 Heft 6 v. 20.6.1997

§ 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994: Mit dem Einwand, daß die Erteilung der Genehmigung zu einer zulässigen Erweiterung der zu Wohnzwecken eingeräumten Dienstbarkeit (unentgeltliches Fahrrecht - wohl irrtümlich im Erk: „Fahrverbot“) führen werde, ist entgegenzuhalten, daß damit eine Gefährdung des Eigentums nicht dargetan wird. Die befürchtete Ausweitung der Dienstbarkeit wäre vielmehr auf dem Zivilrechtsweg abzuwehren.

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