Art 173/4 EG-V (Klagerecht einzelner); Art 4 EWR-A (Gleichbehandlungsgebot entsprechend Art 6 EG-V):
EuGH 22. 4. 1997, Rs C-395/95 P (Geotronics SA).
Es stimmt grundsätzlich, daß es sich bei Vorhaben, die von der Gemeinschaft über eine ihrer Sondermassen wie Europäischer Entwicklungsfonds oder Phare-Programm gefördert werden, um Vergaben des ausschreibenden Staates handelt, dem die Verantwortung für die Vorbereitung, Ausschreibung, Aushandlung und den Abschluß obliegt (Urteile STS, CMC, Italsolar, Forafrique Burkinabe). Schreiben der Kom in diesen Angelegenheiten betreffen lediglich die Förderfähigkeit dieser Vorhaben und begründen keine Rechtsbeziehungen der Gemeinschaft mit dem Bieter.