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7. Landwirtschaft

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 252 Heft 6 v. 20.6.1997

a) Art 70/3 des Beitrittsvertrags Spanien/Portugal, VO 3814/92 und 1716/91 (Annäherung der spanischen Zucker- und Zuckerrübenpreise), Art 190 EG-V (Begründung), Art 173 EG-V (Vertrauensschutz):

EuGH 17. 4. 1997, Rs C-138/95 P (Campo Ebro Industrial ua).

Die Kl konnten kein begründetes Vertrauen darauf setzen, daß der in der VO 1716/91 für die Angleichung der spanischen Zucker- und Zuckerrübenpreise vorgesehene Zeitplan eingehalten und nicht durch die VO 3814/92 beschleunigt wird: Die höherrangige Norm des Art 70/3/b/2 des Beitrittsvertrags ermächtigt den Rat zu einer Beschleunigung der Angleichung. Wenn die VO 1715/91 eine Angleichung während der Dauer von fünf Wirtschaftsjahren verfügte und mit der an der Preisentwicklung erkennbaren schwierigen Lage rechtfertigte (5. Erwägungsgrund), belegt dies, daß diese Verlängerung eine durch Schwierigkeiten bedingte Sonderregelung war, die infolge des in der Landwirtschaftspolitik geltenden weiten Ermessensspielraums wieder rückgängig gemacht werden konnte.

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