Art 93/1 EG-V (Zusammenarbeit mit den MS bei Überprüfung der Beihilfenregelungen); ABl C 123/89 , 3, ABl C 81/94 , 4, ABl C 36/93 , 17, ABl C 284/95 , 3 (Beihilfenrahmen für die Kfz-Erzeugung):
EuGH 15. 4. 1997, Rs C-292/95 (Spanien/Kom).
Mit E ABl C 96/93 , 17 beschloß die Kom die unveränderte Verlängerung des Beihilfenrahmens für die Kfz-Erzeugung. Eine dagegen eingebrachte Klage Spaniens wurde vom EuGH mit Urteil C-135/93 am 25. 6. 1995 (= WBl 1995, 375) abgewiesen.