a) Art 164 ff, 177 EGV (Grundrechte): Art 190 EG-V (Begründung von Rechtshandlungen); VO 816/92 zur Änderung der VO 804/68 , VO 3950/92 ; VO 1560/93 (Milchquoten und Zusatzabschöpfungen):
EuGH 15. 4. 1997, Rs C-22/94 (The Irish Farmers Association ua).
Um die Milchüberschüsse einzudämmen, führte die Gemeinschaft eine Zusatzabschöpfung auf jene angelieferten Mengen ein, die die festgesetzten Bezugsmengen überschritten. Zur weiteren Eindämmung kam es zur Aussetzung von 5,5 bzw 4,5% der Gesamtbezugsmenge, für die zunächst eine (in der Folge sich stufenweise vermindernde) Entschädigung gezahlt wurde. Diese Aussetzungen wurden durch die genannten VO in endgültige Kürzungen umgewandelt, die Entschädigungen gestrichen.