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14. Wettbewerb

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 206 Heft 5 v. 20.5.1997

Auf „Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen“ betreffend bestimmte wirtschaftliche Vorgänge, „die unmittelbar mit der Verkehrsleistung verknüpft sind“, findet die VO 1017/68 Anwendung. Inhaltlich deckt sich diese Bestimmung mit Art 1 der VO 141 betreffend die Nichtanwendung der VO Nr 17 auf den Verkehr, so daß das EuG einen Hinweis auf letztere VO mit der Bemerkung übergehen konnte, der Streit gehe um die Auslegung der VO 1017/68 und nicht der VO 141.

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