I. Einleitung
Für die Anwendung europäischen Kartellrechts vor österreichischen Gerichten bietet bisher - mit wenigen Ausnahmen1) - weder die Praxis der Kartellgerichte (jetzt: Kartellsenate) noch das streitige Verfahren entsprechendes Entscheidungsmaterial, obwohl das österreichische Kartellrecht schon seit 19722) die Voraussetzungen für eine autonome Berücksichtigung des europäischen Kartellrechts bei EWG-wirksamen Wettbewerbsbeschränkungen geschaffen hat. Die Frage der Anwendung europäischen Kartellrechts im Zivilprozeß (meist im Wege der Vorfragenbeurteilung) scheint im wesentlichen geklärt3). Dazu hat auch die Bekanntmachung der Kommission4) über die Zusammenarbeit der Kommission mit den nationalen Gerichten5) beigetragen. Weitgehend ungeklärt ist hingegen die Frage der konkurrierenden Anwendung europäischen Kartellrechts durch die nationalen Kartellbehörden6). Diese Frage hat durch ein erst vor kurzem publiziertes Dokument der Kommission7) besondere Aktualität erlangt.