1. Binnenmarkt
a) Geschmacksmuster
Nach einem mißglückten ersten Anlauf1) kam es am 13. März zu einer Grundsatzeinigung über einen Gemeinsamen Standpunkt. Zum großen Bedauern von Kommissar Monti übernahm dieser nicht die von ihm vorgeschlagene Klausel, wonach die äußerlich sichtbaren Kfz-Ersatzteile von unabhängigen Erzeugern gegen Bezahlung einer „angemessenen und vernünftigen Vergütung“ an die Hersteller nachgebaut werden können. Dieses Recht hätte nach den Vorstellungen der Kom ab dem dritten Jahr nach Eintragung in Anspruch genommen werden können, nach Auffassung des EP sofort.