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Wechselstreitigkeiten als Ferialsache

RechtsprechungHandelsrechtwbl 1997, 171 Heft 4 v. 20.4.1997

§ 224 Abs 1 Z 1 ZPO: Wechselstreitigkeiten sind auch nach der ZPO-Novelle 1979 BGBl 140 stets Ferialsachen, gleichgültig, ob sie im Spezialverfahren des Wechselmandatsverfahrens oder im Wege einer gewöhnlichen Klage durchgesetzt werden.

(OGH 12. 12. 1996, 8 Ob 2328/96b; OLG Innsbruck 21. 10. 1996, 1 R 239/96y-71; LG Innsbruck 27. 6. 1996, 7 Cg 6/95s-66).

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