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Befürchtung der Beeinträchtigung des Fernmeldeverkehrs belegt nicht den technischen Mangel einer Anlage

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1997, 88 Heft 2 v. 20.2.1997

§ 11 Abs 1 Z 1 FernmeldeG: Die „als Folge der Inbetriebnahme der beantragten Richtfunkstrecke“ befürchteten „Beeinträchtigungen des Fernmeldeverkehrs in Österreich“ können nicht darauf zurückgeführt werden, daß die Anlage den technischen Anforderungen nicht entspricht, weshalb die Heranziehung des Ablehnungsbescheides des § 11 Abs 1 Z 1 verfehlt ist.

VwGH 20. 3. 1996, 95/03/0312

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