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Abbauwürdigkeit keine Voraussetzung für Gewinnungsbewilligung grundeigener Mineralien, vorgenommener Schurf nicht Voraussetzung für Vorkommensnachweis

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1997, 87 Heft 2 v. 20.2.1997

§§ 34, 95, 96 BergG: Anders als für die Verleihung einer Bergwerksberechtigung zum Gewinnen freier mineralischer Rohstoffe nach § 34 ist die Abbauwürdigkeit des Vorkommens an grundeigenen mineralischen Rohstoffen nicht Voraussetzung für die Erteilung einer Gewinnungsbewilligung und bedarf es auch im Antrag keiner für deren Beurteilung erforderlicher Angaben. Das G bietet keinen Anhaltspunkt für die Annahme, der Beweis des Vorkommens eines mineralischen Rohstoffes auf einem begehrten Abbaufeld können nur durch einen auf der fraglichen Fläche selbst vorgenommenen Schurf erbracht werden.

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